Steuerliche Absetzbarkeit von Pflegewohngemeinschaften

Immer mehr Senioren entscheiden sich für Pflegewohngemeinschaften als Alternative zur Seniorenresidenz. Doch sind die Kosten dafür steuerlich absetzbar? Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs klärt auf.

05. April 2024
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Mit zunehmendem Alter ist ein Verbleib in der eigenen Wohnung aufgrund von Pflegebedürftigkeit oft nicht mehr möglich. Viele Senioren suchen daher nach Alternativen zur Seniorenresidenz und entscheiden sich für eine Pflegewohngemeinschaft (Pflege-WG). Die gute Nachricht ist: Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Kosten für die Betreuung in einer Pflege-WG als außergewöhnliche Belastung steuerlich berücksichtigt werden können (Urteil vom 10. August 2023, VI R 40/20).

Eingeschränkte Absetzbarkeit

Es gibt jedoch eine wichtige Einschränkung, auf die der BFH in seinem Urteil hinweist: Kosten, die bereits für die normale Lebensführung anfallen, sind nicht abzugsfähig. Dies bedeutet, dass die Kosten um die sogenannte Haushaltsersparnis gekürzt werden, wenn der private Haushalt nach der Unterbringung in der Pflege-WG aufgelöst wurde.