Internatskosten für an ADHS erkranktes Kind
Wenn Eltern aufgrund von ADHS spezialisierte Internate wählen, um ihren Kindern die bestmögliche Unterstützung zu bieten, wirft dies nicht nur emotionale, sondern auch steuerliche Fragen auf. Erfahren Sie mehr über die steuerliche Anerkennung von Internatskosten als außergewöhnliche Belastung und die Fallstricke, die es zu beachten gilt.
Eltern hatten ihre Kinder wegen Aufmerksamkeitsstörungen (ADHS) in einem englischen Internat untergebracht, weil dort kleinere Klassen sowie spezielle Therapien für an ADHS erkrankte Kinder angeboten wurden. Sie machten die Internatskosten als außergewöhnliche Belastung geltend. Zum Nachweis der medizinischen Notwendigkeit der Internatsunterbringung legten sie privatärztliche Bescheinigungen vor.
Das Finanzgericht Düsseldorf entschied, dass die Aufwendungen in diesem Fall keine unmittelbaren Krankheitskosten sind. Etwas anderes könnte zwar gelten, wenn die Internatsunterbringung zum Zwecke der Heilbehandlung erfolgt wäre und dort spezielle Heilbehandlungen unter der Aufsicht medizinisch geschulten Fachpersonals durchgeführt worden wären. Dann hätte aber vor Beginn der Internatsunterbringung ein Amtsarzt oder der Medizinische Dienst der Krankenkassen die Zwangsläufigkeit der Maßnahme bescheinigen müssen. Eine privatärztliche Bescheinigung reicht hierfür nicht aus.
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