Aktuelles aus der Gesetzgebung für Land- und Forstwirte
In den letzten Monaten gab es aus steuerrechtlicher Sicht einige Änderungen. Damit Sie den Überblick behalten und sich nicht durch lange Artikel sowie Paragrafen lesen müssen, finden Sie hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Gesetzesänderungen.

Im folgenden Überblick finden Sie Antworten auf folgende die Fragen: Auf welche Änderungen steuern Sie durch das Jahressteuergesetz 2024 zu? Welche Tarifermäßigungen bringen die Ampel auf den Weg?
Jahressteuergesetz 2024 – Regierungsentwurf beschlossen
Im Sommer hat die Bundesregierung den Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024) beschlossen. Darin hält die Regierungskoalition an der weiteren Absenkung des Pauschalierungssatzes für land- und forstwirtschaftliche Betriebe fest. So soll noch im Laufe des Kalenderjahres 2024, direkt nach der Verkündung des Gesetzes, der Pauschalierungssatz von 9 Prozent auf 8,4 Prozent abgesenkt werden. Mit einer Verkündung des Gesetzes ist allerdings nicht vor November beziehungsweise Dezember 2024 zu rechnen. Doch bereits ab dem 1. Januar 2025 soll dann eine weitere Absenkung auf 7,8 Prozent folgen. Die Regelung, wonach die Höhe des Pauschalierungssatzes nicht mehr durch ein Gesetz, sondern allein durch eine Verordnung des Bundesfinanzministeriums beschlossen werden kann, ist vom Tisch.
Daneben finden sich in dem JStG 2024 viele weitere, vor allem technische Änderungen, wie beispielsweise im Bereich der Ertragsteuer-Klarstellungen bei der Behandlung von kleinen PV-Anlagen bis 30 kW, die Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bei personenidentischen Schwestergesellschaften und die elektronische Beantragung von Kindergeld. Im Bereich der Umsatzsteuer sollen der Vorsteuerabzug bei Leistungsbezug von einer Istversteuerung neu geregelt und eine Anpassung der Kleinunternehmerregelung an die europäischen Vorgaben sowie eine Anhebung der Kleinunternehmergrenze von derzeit 22.000 Euro auf 25.000 Euro vorgenommen werden.
Ampel bringt Tarifermäßigung für Land- und Forstwirte auf den Weg
Die aufgrund der Bauernproteste angekündigte Verlängerung der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft wurde als Entlastungsmaßnahme für die Landwirtschaft im Rahmen mehrerer Gesetzesbeschlüsse auf den Weg gebracht. Der entsprechende Gesetzentwurf der Regierungskoalition wurde noch im Juli vom Bundestag beschlossen. Allerdings hatten die Ampel-Fraktionen aufgrund der Sachverständigenanhörung noch einen Änderungsantrag eingebracht, der eine doppelte steuerliche Inanspruchnahme der Tarifermäßigung mit Verlustrückträgen vermeiden soll.
Die steuerliche Maßnahme soll witterungsbedingte Gewinnschwankungen für kleinere und mittlere Betriebe ausgleichen. Sie gilt für die Veranlagungszeiträume 2023 bis 2025 sowie 2026 bis 2028 und kann nur alle drei Jahre im Rahmen der Einkommensteuererklärung mit Auswirkung auf die drei vorangegangenen Veranlagungszeiträume beantragt werden. Die Wirkungen der Verlängerung der Tarifglättung schätzt die Bundesregierung auf 150 Millionen Euro für einen Dreijahreszeitraum, mithin 50 Millionen Euro pro Jahr ein. Diesen Zahlen liegen die Daten der Einkommensteuerstatistik 2019 zu Grunde, wonach die durchschnittliche Entlastung pro Steuerpflichtigen mit bei 1.235 Euro lag. Die Vorschrift bedarf zu deren Wirksamkeit jedoch noch der Genehmigung der EU-Kommission.