Steuerung von Ausgaben im privaten Bereich
Wann sollten Ausgaben vorgezogen werden? In welchem Fall ist es sinnvoll, sie ins nächste Jahr zu verlagern? Wir erklären, worauf es ankommt.
Im privaten Bereich kommt es vor allem auf die persönlichen Verhältnisse an, ob Ausgaben vorgezogen oder in das Jahr 2022 verlagert werden sollten. Doch was bedeutet das im Klartext?
Eine Verlagerung kommt bei Sonderausgaben (zum Beispiel Spenden) oder außergewöhnlichen Belastungen (zum Beispiel. Arzneimittel) in Betracht. Bei außergewöhnlichen Belastungen sollte man die zumutbare Eigenbelastung im Blick haben, deren Höhe vom Gesamtbetrag der Einkünfte, Familienstand und der Anzahl der Kinder abhängt.
Wann sollten Ausgaben vorgezogen und wann verlagert werden?
Ist abzusehen, dass die zumutbare Eigenbelastung im Jahr 2021 nicht überschritten wird, sollten offene Rechnungen (nach Möglichkeit) erst im Jahr 2022 beglichen werden. Ein Vorziehen lohnt sich, wenn im Jahr 2021 bereits hohe Aufwendungen getätigt wurden.
In die Überlegungen sind auch vorhandene Verlustvorträge einzubeziehen, die Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen eventuell wirkungslos verpuffen lassen.
Ist der Höchstbetrag bei Handwerkerleistungen (20 Prozent der Lohnkosten; maximal 1.200 Euro) erreicht, sollten Rechnungen nach Möglichkeit erst im Jahr 2022 beglichen werden. Dasselbe gilt, wenn im Jahr 2021 beispielsweise wegen Verlusten aus einer selbstständigen Tätigkeit keine Einkommensteuer anfällt. Denn dann kann kein Abzug von der Steuerschuld vorgenommen werden. Ein Vor- oder Rücktrag der Steuerermäßigung ist nicht möglich.