Steuerermäßigung auf Handwerkerleistung nur bei Banküberweisung

Unter welchen Bedingungen werden Handwerkerleistungen steuerlich begünstigt? Wir klären über den aktuellen Beschluss des Bundesfinanzhofs auf.

25. Oktober 2022
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Wer Handwerker beauftragt und die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nutzen möchte, muss den Rechnungsbetrag immer auf ein (Bank-)Konto überweisen. Das gilt insbesondere auch für Gesellschafter einer Handwerker-GmbH.

Steuerermäßigung bei Handwerkerleistungen: Was müssen Steuerpflichtige und Gesellschafter beachten?

Nach § 35a Abs. 3 EStG werden 20 Prozent der Arbeitskosten von Handwerkerleistungen bis zu einem Höchstwert von 6.000 Euro pro Jahr für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen innerhalb des eigenen Haushalts als Steuerermäßigung gewährt. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Steuerpflichtige für die Aufwendungen eine Rechnung erhalten hat und eine Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung erfolgt.

Erbringt nun eine Handwerker-GmbH Leistungen am Wohnhaus Ihres Gesellschafters, so reicht es nicht aus, wenn die Begleichung des Rechnungsbetrags im Wege der Aufrechnung durch Belastung des Gesellschafter-Verrechnungskontos des Steuerpflichtigen bei der leistungserbringenden GmbH erfolgt, so ein aktueller Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH).

Um in seiner Einkommensteuererklärung die Steuerermäßigung zu erlangen, muss der Zahlungsvorgang über ein Kreditinstitut erfolgen.