Sky-Bundesliga-Abo als Werbungskosten

In einem aktuellen Urteil hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die Aufwendungen eines Fußballtrainers für ein Sky-Bundesliga-Abo als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abgezogen werden können.

18. Juni 2019
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Im Urteilsfall bezog der Kläger als hauptamtlicher Torwarttrainer eines Lizenzfußballvereins Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Er schloss beim Pay-TV-Sender »Sky« ein Abonnement ab, das sich aus den Paketen »Fußball Bundesliga«, »Sport« und »Sky Welt« zusammensetzte. Den Aufwand für das Paket »Bundesliga« machte er als Werbungskosten mit der Begründung geltend, dass er die Bundesligaspiele ganz überwiegend nur zum Kenntnisgewinn im Zusammenhang mit seiner Trainertätigkeit schaue. Finanzamt und Finanzgericht lehnten den Werbungskostenabzug ab. Das Sky-Bundesliga-Abo sei immer privat und nicht beruflich veranlasst, da der Inhalt des Pakets nicht vergleichbar wie bei einer Fachzeitschrift auf ein Fachpublikum zugeschnitten sei.

Der BFH teilte diese Auffassung nicht, hob die Vorentscheidung auf und verwies die Sache zurück an das Finanzgericht. Bei einem Torwarttrainer eines Lizenzfußballvereins sei eine weitaus überwiegende berufliche Nutzung des Pakets »Bundesliga« jedenfalls nicht ausgeschlossen. Da das Finanzgericht dies, ohne weitere Feststellungen zu treffen, anders gesehen hatte, muss es diese nachholen. Zur Feststellung der tatsächlichen Verwendung des Sky-Bundesliga-Abos durch den Kläger hat der BFH die Vernehmung von Trainerkollegen und Spielern angeregt.