Mit der Güterstandsschaukel Erbschaftsteuer sparen
Wie kann man zu Lebzeiten dafür sorgen, dass der verbliebene Ehepartner Erbschaftsteuer einsparen kann? Die Güterstandsschaukel könnte die passende Lösung sein.

In vielen Ehen ist das Vermögen ungleich auf die Ehepartner verteilt. Wenn der vermögendere Ehepartner stirbt, kann das dazu führen, dass der hinterbliebene Partner erhebliche Steuern zahlen muss. Ehepaare, die in einer Zugewinngemeinschaft leben, können mit einem Wechsel des Güterstandes ihr Vermögen steuerfrei gleichmäßig untereinander aufteilen und so später Erbschaftsteuer sparen.
Güterstand wechseln und Erbschaftsteuer sparen
Die Erbschaft- und Schenkungsteuer gesteht Ehegatten einen Freibetrag von insgesamt 500.000 Euro zu. Kinder haben einen Freibetrag von 400.000 Euro je Elternteil. Hat sich das Vermögen nur bei einem Ehegatten angesammelt und stirbt dieser Ehegatte, reichen diese Freibeträge oft nicht aus.
Besser wäre, das Vermögen zu Lebzeiten gleichmäßig zwischen den Ehegatten zu verteilen. Damit dies steuerfrei gelingt, können die Eheleute bei einem Notar die Zugewinngemeinschaft beenden und in die Gütertrennung wechseln. Der bis zu diesem Zeitpunkt entstandene Zugewinn, also der seit Beginn der Ehe hinzuerworbene Wert des Vermögens, kann steuerfrei ausgeglichen werden. Dabei bleiben sogar die erbschaft- und schenkungsteuerlichen Freibeträge unangetastet. In einem nächsten Schritt können die Eheleute wieder in den Güterstand der Zugewinngemeinschaft wechseln. Sie »schaukeln« also von einem zum anderen Güterstand.
Der Bundesfinanzhof sieht in der Güterstandsschaukel keinen Gestaltungsmissbrauch. Dennoch sollten Eheleute die Beendigung der Zugewinngemeinschaft und die Rückkehr in diesen Güterstand in zwei getrennten notariellen Urkunden vereinbaren.
Achtung: Der Anspruch auf Zugewinnausgleich ist ein Geldanspruch. Werden anstatt Geld andere Wirtschaftsgüter wie Immobilien auf den Ehegatten zum Ausgleich übertragen, liegt ein Verkauf vor. Ein solcher Verkauf kann wiederum eine Besteuerung auslösen. Bei Immobilien ist dies zum Beispiel der Fall, wenn die Anschaffung noch nicht mehr als zehn Jahre zurück liegt. Daher sollten die Eheleute einen Steuerberater bei der Gestaltung einbeziehen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass durch die Güterstandsschaukel Ehegatten eine gleichmäßige Verteilung ihres Vermögens erreichen können und den Ausgleich steuerfrei vornehmen. Hierdurch können sie Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer besser ausnutzen und so Steuern sparen.
- Doreen Rieck
Dipl.-Finanzwirtin (FH), Steuerberaterin
Fachberaterin für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
Telefon: 0511 83390 -801