Erbschaft- und Schenkungsteuer: Im Oktober wird in Karlsruhe mündlich verhandelt

Am 12. und am 13. Oktober 2026 werden vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zwei zentrale Verfahren zur Erbschaft- und Schenkungsteuer mündlich verhandelt. Welche Regelungen konkret geprüft werden, zeigt der folgende Überblick.

25. September 2026
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Mit dem seit Juli 2026 geltendem Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) gehen weitreichende Veränderungen einher. Am 22. September folgte das Inkrafttreten des überwiegenden Teils  der begleitenden Verordnungen zum ApoVWG. Für Apothekenbetreiber ergeben sich daraus unter anderem neue Handlungsspielräume bei Öffnungszeiten und operativen Abläufen. Darüber hinaus sind Verhandlungen der prozentualen Spanne nun möglich. Bei Abgabe rezeptpflichtiger Medikamente ohne Rezept vor dem Hintergrund einer Ausnahmesituation sind zudem Aufwandentschädigungen vorgesehen. 

Skonti und neue Vergütungsmöglichkeiten

Die wirtschaftlich bedeutsamste Änderung betrifft die Wiedereinführung handelsüblicher Skonti auf verschreibungspflichtige Arzneimittel. Apotheken erhalten damit neue Verhandlungsspielräume gegenüber dem Großhandel. Um ungünstige Konditionen zu vermeiden, empfiehlt sich eine sorgfältige Prüfung der jeweiligen Angebote.  

Beim Austausch nicht verfügbarer Arzneimittel wird ein Zuschlag von 50 Cent zuzüglich Umsatzsteuer vergütet. Dieser »50-Cent-Engpasszuschlag« wird zudemnun auf Austauschregelungen für nicht verfügbare Kinderarzneimittel ausgeweitet.  

Für die Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln im Rahmen der Notfall- oder Anschlussversorgung kann der Aufwand mit bis zu 5 Euro einschließlich Umsatzsteuer berechnet werden.  

Darüber hinaus soll die prozentuale Spanne künftig ebenfalls Gegenstand der Verhandlungen sein.  

Die derzeit gültigen 3 Prozent bilden dabei die Untergrenze.