Energetische Gebäudesanierung: FAQ zur steuerlichen Förderung
Für energetische Maßnahmen an einem zu eigenen Wohnzwecken genutzten eigenen Gebäude ist nach § 35c des Einkommensteuergesetzes (EStG) eine Steuerermäßigung möglich. Das Bundesfinanzministerium hat nun einen Fragen-Antworten-Katalog (FAQ) veröffentlicht (Stand: 15. Februar 2024).
29. Juli 2024

Das Bundesfinanzministerium gibt unter anderem Antworten auf folgende Fragen:
- Was wird gefördert und wie hoch ist die steuerliche Förderung?
- Was sind die Voraussetzungen?
- Wer darf die energetischen Maßnahmen ausführen?
- Welche Alternativen gibt es zur steuerlichen Förderung?
Das könnte Sie auch interessieren
- Energetische Sanierungsmaßnahmen: Steuerliche Vorteile in Aussicht
Der Gesetzgeber plant die steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen. Wir möchten Sie über diese geplante Förderung informieren.
Erfahren Sie mehr - Energetische Gebäudesanierung: Wann gibt es die Steuerermäßigung bei Ratenzahlung?
Seit 2020 fördert das Einkommensteuergesetz energetische Sanierungen in selbst genutzten Immobilien mit einer Steuerermäßigung – doch wann genau erfolgt die Förderung? Ein laufendes Verfahren vor dem Bundesfinanzhof soll dies klären. Wir werfen...
Erfahren Sie mehr