Aktivrentengesetz: Bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei verdienen
Am 15. Oktober hat das Bundeskabinett den Entwurf des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) beschlossen. Heute informieren wir Sie über den Gesetzesentwurf und die geplanten steuerlichen Änderungen.

Mit der »Aktivrente« möchte der Gesetzgeber Anreize schaffen, auch im Ruhestand beruflich aktiv zu bleiben. Die Steuerfreiheit gilt nur für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, also für klassische Arbeitsverhältnisse. Wer die gesetzliche Altersgrenze erreicht hat und weiterhin arbeitet, soll bis zu 2000 Euro im Monat steuerfrei verdienen können. Das entspricht 24 000 Euro im Jahr. Die Regelung richtet sich an Personen, die …
- die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben,
- weiterhin in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen
- und laufende oder einmalige Gehaltszahlungen erhalten.
Dabei spielt es keine Rolle, ob parallel bereits eine Altersrente bezogen wird – Rente und Gehalt können kombiniert werden, ohne dass die Steuerfreiheit verloren geht.
Aktivrentengesetz: Was ist nicht begünstigt?
Doch nicht alle Einnahmen fallen unter die Steuerbefreiung. Nicht begünstigt von dem Aktivrentengesetz sind …
- Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft,
- Einkünfte aus einem Beamtenverhältnis (ein Wechsel in ein Angestelltenverhältnis ist jedoch möglich),
- geringfügig Beschäftigte (Minijobs),
- Abfindungen, Nachzahlungen oder Gehaltsbestandteile, die für Zeiten vor Erreichen der Altersgrenze gezahlt werden,
- Betriebsrenten, Ruhegelder, Witwen- und Waisengelder sowie Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung.
Wichtige steuerliche Hinweise zum Arbeiten im Ruhestand
Die Steuerfreiheit gilt nur für Monate, in denen die Voraussetzungen erfüllt sind. Für jeden Monat ohne Anspruch reduziert sich der Freibetrag um ein Zwölftel. Die Steuerbefreiung wird grundsätzlich direkt beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Der Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung muss weiterhin abgeführt werden. Die sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Arbeitnehmern, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze und Bezug der Altersrente weiter beschäftigt sind, bleibt laut dem vorliegenden Entwurf grundsätzlich unverändert. Es lässt sich festhalten, dass die neue Regelung es finanziell attraktiver macht, auch nach Erreichen der Altersgrenze weiterzuarbeiten. Wer sich für eine Weiterbeschäftigung
entscheidet, kann von bis zu 2000 Euro steuerfreiem Einkommen pro Monat profitieren – ein echter Gewinn für alle, die aktiv bleiben möchten.
