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Wann ist die Regelbesteuerung von Vorteil?

Steuerpflichtige mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, die im Vorjahr einen Gesamtumsatz in Höhe von maximal 600.000 Euro hatten, können ihre Umsatzsteuer – und korrespondierend dazu ihren Vorsteuerabzug – auf Basis eines Durchschnittssatzes berechnen (§ 24 UStG), der im Jahr 2022 bei 9,5 Prozent lag. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) prüft neuerdings jährlich die Angemessenheit des Durchschnittssatzes. Die Prüfung hat ergeben, dass der Durchschnittssatz um 0,5 Prozent zu verringern ist und ab dem 1. Januar 2023 nur noch 9 Prozent beträgt.
Durchschnittssatz sinkt und macht Regelbesteuerung interessanter
Je weiter der Durchschnittssatz sinkt, desto interessanter wird für Land- und Forstwirte die Option zur Regelbesteuerung, also die Versteuerung der Umsätze nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes. Unbedingt beachtet werden sollte in diesem Zusammenhang: Erfolgt der freiwillige Wechsel zur Regelbesteuerung, beginnt eine fünfjährige Bindungsfrist (genauso wie beim freiwilligen Verzicht auf die Kleinunternehmer-Regelung).
Die Regelbesteuerung ist vor allem dann von Vorteil, wenn die tatsächlichen Vorsteuerbeträge aus Investitionen und laufenden Kosten die pauschal ermittelte Vorsteuer übersteigen. Eine präzise Schätzung über mehrere Jahre ist natürlich sehr schwierig. Dennoch kann eine Prognose und in diesem Zusammenhang die Erstellung einer Vergleichsrechnung durchaus sinnvoll sein – am besten mit Unterstützung Ihres persönlichen Beraters.