Sozialversicherung: Neue Rechengrößen für 2023

Die Rechengrößen beziehungsweise Beitragsbemessungsgrenzen für das Jahr 2023 wurden im Bereich der Sozialversicherung angepasst.

Der Bundesrat hat der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2023 zugestimmt (BR-Drs. 509/22 (B) vom 25. November 2022). Durch die Verordnung wurden Rechengrößen der Sozialversicherung, die ab 1. Januar 2023 im Versicherungsrecht und im Beitragsrecht der Krankenversicherung sowie in der Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gelten werden, aktualisiert. Einige Rechengrößen beziehungsweise Beitragsbemessungsgrenzen für 2023 im Überblick:

  • Allgemeine Rentenversicherung: alte Bundesländer = 87.600 Euro (monatlich = 7.300 Euro); neue Bundesländer = 85.200 Euro (monatlich = 7.100 Euro);
  • Kranken- und Pflegeversicherung: bundeseinheitlich = 59.850 Euro (monatlich = 4.987,50 Euro).
31.01.2023
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