Neue Größenklassen als Anhaltspunkt für die Häufigkeit einer Betriebsprüfung

Das Bundesfinanzministerium hat die neuen Abgrenzungsmerkmale für Unternehmen veröffentlicht. Wann gilt ein Betrieb als kleinst, klein, mittel oder groß?

Nach Verwaltungsmeinung sind größere Unternehmen prüfungswürdiger als kleinere. Also kommt es für die Wahrscheinlichkeit einer Betriebsprüfung nicht zuletzt darauf an, ob ein Unternehmen als Kleinst-, Klein-, Mittel- oder Großbetrieb eingestuft wird. Die neuen Abgrenzungsmerkmale zum 1. Januar 2024 hat das Bundesfinanzministerium nun veröffentlicht.

Die Einordnung in Größenklassen gemäß § 3 BpO 2000 erfolgt nach der Betriebsart (zum Beispiel Handelsbetriebe und Fertigungsbetriebe), dem Umsatz und dem steuerlichen Gewinn. Regelmäßig werden neue Abgrenzungsmerkmale festgelegt, aktuell für den 24. Prüfungsturnus (1.Januar 2024).

Welche Klassifizierung gilt für Handelsbetriebe?

Für Handelsbetriebe gilt zum Beispiel die nachfolgende Klassifizierung. Dabei reicht es aus, dass eine der beiden Grenzen überschritten wird. Zum besseren Vergleich sind auch die Umsatz- und Gewinngrößen für den 23. Prüfungsturnus (1. Januar 2019) aufgeführt:

Quelle: BMF-Schreiben vom 15.12.2022, Az. IV A 8 - S 1450/19/10001 :003, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 233070

 

15.02.2023

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