Katja Adam
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Ab dem 20. April 2022 können wieder Anträge für die Förderung des Baus oder Kaufs eines neuen Effizienzhauses/Effizienzgebäudes gestellt werden. Die Förderung ist in dieser Form bis zum 31. Dezember 2022 befristet. Es steht ein Budget von einer Milliarde Euro für die Neubauförderung zur Verfügung.
Im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030 hat die Bundesregierung die Förderung für energieeffiziente Gebäude weiterentwickelt. Die »Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)« gilt …
Falls Sie die Förderung in Anspruch nehmen möchten, sollten Sie daran denken, dass der Antrag gestellt sein muss, bevor Sie den Kauf- oder Bauvertrag unterschreiben. Nur Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vor Ihrem Antrag in Anspruch genommen werden.
Nähere Informationen zu den Konditionen finden Sie auf der Homepage der KFW.
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