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Grundstücksübertragung aus landwirtschaftlichem Betrieb?
Der Bundesfinanzhof musste entscheiden, ob ein Grundstück aus einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder aus dem Privatvermögen veräußert wurde (Az.: IV R 19/13).
Die Eltern des Klägers hatten einen landwirtschaftlichen Betrieb geführt. Das Grundstück war dem Vater seinerzeit von dessen Mutter hälftig übertragen worden. Nach seinem Tod hatte die überlebende Ehefrau bis zum Schluss Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erklärt. Die ursprünglich dem landwirtschaftlichen Betrieb zugehörige Grundstücksfläche wurde durch die Übertragung der landwirtschaftlichen Grundstücke auf Kinder und Enkel zu Bruchteilseigentum zerschlagen, damit aufgegeben, zunächst Privatvermögen und später durch die Erben verkauft.
Nach Auffassung der Richter kann der ideelle Anteil des verstorbenen Vaters nur durch eine Einlage zu dessen Betriebsvermögen geworden sein. Davon war auszugehen, weil er das Grundstück nach der Übertragung selbst bewirtschaftet hatte. Der Gewinn war demnach aus der Veräußerung des Grundstücks aus dem land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen zu versteuern.