Gilt die Übungsleiterpauschale und Ehrenamtspauschale 2021 auch für freiwillige Helfer im Impfzentrum?

Die Übungsleiterpauschale kommt für Helfer infrage, die direkt an der Impfung beteiligt sind – in Aufklärungsgesprächen oder beim Impfen selbst. Sie liegt 2021 bei 3.000 Euro jährlich. Bis zu dieser Höhe bleiben Einkünfte für eine freiwillige Tätigkeit steuerfrei. Für Helfer in Verwaltung und der Organisation von Impfzentren kommt die Ehrenamtspauschale infrage. Diese sind seit 2021 bis zu 840 Euro steuerfrei.
Übungsleiter- oder Ehrenamtspauschale sind beitragsfrei in der Sozialversicherung
Diese Entgeltbestandteile haben Einfluss darauf, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang eine Beschäftigung im Sinne der Sozialversicherung vorliegt. Zahlungen, die nach den Vorschriften der Übungsleiter- bzw. Ehrenamtspauschale steuerfrei sind, bleiben auch beitragsfrei in der Sozialversicherung.
Was sind steuerfreie und sozialversicherungsfreie Aufwandsentschädigungen?
Eine Aufwandsentschädigung ist meist eine pauschalierte, zusätzliche Vergütung für besondere Umstände oder Belastungen der Arbeit. Zu den steuerfreien Aufwandsentschädigungen im Sinne der vorgenannten Vorschriften gehören:
- Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit,
- zur Förderung von gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken,
- im Dienst oder Auftrag einer öffentlichen oder öffentlich-rechtlichen Institution, eines gemeinnützigen Vereins, einer Kirche oder einer vergleichbaren Einrichtung.
Wichtig:
Soweit die Beträge den Freibetrag beziehungsweise die Freibeträge übersteigen, sind sie beim Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungspflichtig.

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Alexandra Navrade
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