Ermäßigter Umsatzsteuersatz auf Restaurantleistungen

Der ermäßigte Steuersatz auf Restaurantleistungen wurde verlängert. Welche Leistung davon unberührt bleibt und wie lange der veränderte Umsatzsteuersatz gültig bleibt.

Die Corona-Pandemie hat insbesondere die Gastronomie wirtschaftlich schwer belastet. Vor diesem Hintergrund wurde der Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsleistungen von 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt. Die temporäre Ermäßigung sollte ursprünglich zum 31. Dezember 2022 auslaufen, ist nun aber von der Bundesregierung um ein Jahr verlängert worden.

Aus heutiger Sicht kehrt der Regelsteuersatz von 19 Prozent damit erst am 1. Januar 2024 zurück. Gastronomiebetriebe müssen ihre elektronischen Kassensysteme damit bis auf Weiteres nicht umstellen. Unverändert bleibt, dass die Abgabe von Getränken – auch in Verbindung mit Restaurant- sowie Verpflegungsdienstleistungen – weiterhin dem Regelsteuersatz von 19 Prozent unterliegt.

03.02.2023
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