Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld verlängert

Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld wird verlängert. Bis wann die Regelung gilt und welche Unternehmen sie in Anspruch nehmen dürfen.

Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld geht in die nächste Runde. Das Bundeskabinett hat die Sonderregelung nun per Verordnung um weitere sechs Monate bis zum 30.Juni 2023 verlängert.

Die Verordnung über den erweiterten Zugang zum Kurzarbeitergeld regelt Folgendes:

  • Kurzarbeitergeld kann gezahlt werden, wenn mindestens 10 Prozent (regulär ein Drittel) der Beschäftigten von einem Entgeltausfall betroffen sind.
  • Beschäftigte müssen keine Minusstunden vor dem Bezug von Kurzarbeitergeld aufbauen.
  • Auch Leiharbeitnehmern wird der Bezug von Kurzarbeitergeld weiterhin ermöglicht. Dies gilt ebenfalls befristet bis zum 30. Juni 2023.

Quelle: Verordnung über den erweiterten Zugang zum Kurzarbeitergeld vom 19.12.2022, BAnz AT 21.12.2022 V3; Die Bundesregierung: »Kurzarbeitergeld: Erleichterter Zugang verlängert« vom 14.12.2022

06.02.2023
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