Energiepreispauschale: Was ist geplant?

Die Energiekosten steigen in bisher ungeahnte Höhen. Aus diesem Grund ist die Einführung einer Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro geplant, die allen einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen (Steuerklassen 1 bis 5) einmalig als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt werden soll. Dieser Zuschlag soll die Begünstigten schnell und unbürokratisch erreichen und unabhängig von den geltenden steuerlichen Regelungen (Pendlerpauschale, Mobilitätsprämie, steuerfreien Arbeitgebererstattungen, Job-Ticket) »on top« gewährt werden.
Wie soll die Energiepreispauschale ausgezahlt werden?
Die Auszahlung der einkommensteuerpflichtigen Pauschale soll voraussichtlich über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers beziehungsweise des Dienstherren erfolgen und somit weitere Härten im Bereich der Energiepreise abfedern.
Selbstständige sollen einen Vorschuss über eine einmalige Senkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung erhalten.
Um zukünftig einen unbürokratischen Weg für Direktzahlungen an die Bürger zu ermöglichen, will die Bundesregierung möglichst noch in diesem Jahr einen Auszahlungsweg über die Steuer-ID für das Klimageld entwickeln. Mit dem Geld sollen staatliche Einnahmen aus dem CO2-Preis im Verkehrs- sowie Wärmebereich an die Bürger zurückgegeben werden.
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