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Baukindergeld: Förderzeitraum soll bis 31. März 2021 verlängert werden
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat sieht vor, den Förderzeitraum für die Gewährung des Baukindergelds um drei Monate zu verlängern.
Hintergrund der angedachten Verlängerung ist die Corona-Pandemie, weshalb viele Antragsteller die Fristen nicht einhalten können. Das heißt: Neubauten sind begünstigt, wenn die Baugenehmigung zwischen dem 1.1.2018 und dem 31. März 2021 (bisher: 31. Dezember 2020) erteilt wurde. Beim Erwerb von Neu- oder Bestandsbauten muss der notarielle Kaufvertrag zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021 (bisher: 31. Dezember 2020) unterzeichnet worden sein.
30.10.2020