Jahresabschluss

Die gesetzlich vorgeschriebene Jahresbilanz wird als eine lästige Pflicht angesehen. Aber wie so oft kommt es drauf an, was man daraus macht. Gemeinsam mit den Beratern der Innotax wird daraus ein konstruktiver Ausblick in die Zukunft.

Gesetzliche Vorgaben erfüllen

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und der Schulden ist gesetzlich vorgeschrieben. Dabei gilt: »Ein Kaufmann darf sich nicht reicher machen als er ist.« Ein Jahresabschluss hilft in erster Linie sachkundigen Dritten, zum Beispiel Banken, einen schnellen Überblick über den laufenden Betrieb zu gewinnen. Doch meist sind die Bilanzpositionen ohne praktische Erläuterungen nur schwer nachvollziehbar. Sie bleiben eine Auflistung von Zahlen, mit denen Sie vielleicht nur wenig anfangen können. 

Die Bilanz als strategisches Instrument nutzen

  • Aus diesem Grund bietet Ihnen die Innotax als Mandant eine umfangreiche und vor allem branchenspezifische Erläuterung Ihres Jahresabschlusses an. Die Aussagekraft der einzelnen Bilanzpositionen nimmt zu. Auf diese Weise können wir gemeinsam mit Ihnen Ansatzpunkte ermitteln, um Ihren Betrieb zukünftig noch erfolgreicher zu steuern.

Insbesondere bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:

  • Handelsrechtlicher Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Unterstützung bei der Aufstellung des Lageberichts)
  • Jahresabschlusserstellung mit Plausibilitätsbeurteilung
  • Steuerbilanz
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
  • Sonder- und Ergänzungsbilanzen
  • Erläuterungsbericht zum Jahresabschluss
  • Jahresabschluss/EÜR unter Verwendung branchenbezogener Kontenrahmen
  • Erstellung des BMEL-Jahresabschlusses (Testbetriebe und Auflagenbuchführung)